AGB

Vertrag kommt von vertragen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Tanzschule Gerda Keller | Inhaber Roger Helm e.K. | Scharnweberstraße 25 | 13405 Berlin (nachfolgend Tanzschule)

 

  1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Anmeldungen von Kunden bei der Tanzschule Gerda Keller, soweit im Einzelfall nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Kunden sind jene Personen, die aufgrund eines bei der Tanzschule gebuchten Kurses zur Teilnahme der angeschlossenen Tanzkurse berechtigt sind.

  2. Anmeldung und Kursbeginn

    Durch das Absenden des Online-Formulars oder der Abgabe eines Anmeldeformulars in der Tanzschule gibt der Kunde einen Antrag auf Teilnahme an dem Unterrichtsprogramm der Tanzschule ab. Dieser Antrag ist ein bindendes und damit kostenpflichtiges Angebot an die Tanzschule und wird mit der Bestätigung der Tanzschule angenommen.
     
  3. Widerrufsrecht bei Online-Anmeldungen

    Der Kunde hat das Recht, binnen von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen einen online geschlossenen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde uns (Tanzschule Gerda Keller | Scharnweberstraße 25 | 13405 Berlin | Telefon: (030) 412 24 49 | info@tanzschule-keller.de ) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über den Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren.

    Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird (ggf. Poststempel oder MEZ).

    Folgen des Widerrufs

    Wenn der Kunde den Vertrag widerruft, haben wir ihm alle Zahlungen, die wir von ihm erhalten haben, spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das er bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit ihm wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden ihm wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

    Hat der Kunde verlangt, dass die Dienstleistungen (Tanzstunden) während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat er der Tanzschule einen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis dahin von uns erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Das geschieht auch unabhängig davon, ob er die Dienstleistung beansprucht hat oder nicht. Als Berechnungsgrundlage hierfür wird dann ein Monatsvertrag (Bronze-Vertrag) in der jeweils gewählten Vertragsvariante genommen und der zu zahlende Betrag taggenau ermittelt. Eine ggf. vereinbarte Aufnahmegebühr wird in diesem Fall nicht erstattet.
     
  4. Beginn der Mitgliedschaft

    Mit Eintritt in die „Tanzschul-Family“ der Tanzschule Gerda Keller wird eine Aufnahmegebühr in Höhe von € 25,- erhoben.

    Die Mitgliedschaft beginnt bei Eintritt, soweit dieser vor dem 15. eines Monats erfolgt, rückwirkend zum 1. des Monats, so dass ein voller Monatsbeitrag geschuldet ist. Erfolgt der Eintritt mit dem 15. eines Monats oder später, so ist für diesen Monat der Monatsbeitrag, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, zur Hälfte zu begleichen. Die vertraglich vereinbarte Mindestlaufzeit verkürzt sich in diesem Fall um zwei Wochen. Die Aufnahmegebühr bleibt von dieser Regelung ausgenommen.
     
  5. Ende der Mitgliedschaft

    Die Kündigung erfolgt durch Ausfüllen des Austrittsformulars (Quick-Checkout-Formular) oder in Schriftform an die Anschrift der Tanzschule zu den für die jeweilige Card vorgesehenen Terminen.


    Alte Tarife (vor 2020):

    Gold Card:
    Mindestlaufzeit 6 Monate.
    Der Vertrag verlängert sich stillschweigend nach Ablauf, wenn nicht gekündigt wird. Kündigungstermin 30.4 / 31.10. Kündigungsfrist 6 Wochen vor Termin unter Berücksichtigung der Vertragsdauer.

    Silber Card:
    Mindestlaufzeit 3 Monate.
    Der Vertrag verlängert sich stillschweigend nach Ablauf, wenn nicht gekündigt wird. Kündigungstermin 31.01. / 30.04. / 31.07. / 31.10. Kündigungsfrist 6 Wochen vor Termin unter Berücksichtigung der Vertragsdauer.

    Bronze Card:
    Mindestlaufzeit 1 Monat.
    Der Vertrag verlängert sich stillschweigend nach Ablauf, wenn nicht gekündigt wird. Kündigungsfrist 3 Wochen zum Monatsende.


    Aktuelle Tarife:

    Platin Card:
    Mindestlaufzeit 12 Monate.
    Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf auf unbestimmte Zeit, wenn nicht gekündigt wird. Gleichzeitig verfällt die gewährte Ermäßigung der Platin Card und der Beitrag der aktuellen Bronze Card wird fällig. Der Kunde kann jedoch auf eigenen Wunsch erneut formlos einen Rabattzeitraum, der dann gültigen Preisliste wählen. Bei eventuellen Unstimmigkeiten über den Folgetarif wird automatisch rückwirkend, wie ursprünglich vorgesehen, der aktuelle Bronze-Tarif fällig. Kündigungsfrist 3 Wochen zum Vertragsende.

    Silber Card:
    Mindestlaufzeit 3 Monate.
    Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf auf unbestimmte Zeit, wenn nicht gekündigt wird. Gleichzeitig verfällt die gewährte Ermäßigung der Silber Card und der Beitrag der aktuellen Bronze Card wird fällig. Der Kunde kann jedoch auf eigenen Wunsch erneut formlos einen Rabattzeitraum, der dann gültigen Preisliste wählen. Bei eventuellen Unstimmigkeiten über den Folgetarif wird automatisch rückwirkend, wie ursprünglich vorgesehen, der aktuelle Bronze-Tarif fällig. Kündigungsfrist 3 Wochen zum Vertragsende.

    Bronze Card:
    Mindestlaufzeit 1 Monat.
    Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf auf unbestimmte Zeit, wenn nicht gekündigt wird. Kündigungsfrist 3 Wochen zum Monatsende.
     
  6. Kursteilnahme

    Die Anmeldung zur Mini Card berechtigt den Kunden zur Teilnahme an jeweils einer Tanzsparte der Bereiche:  Rubiwood Kindertanzwelt, MoveUrAss, body k-fitness oder Senioren Aktiv Programm. Die Teilnahme an weiteren Tanzsparten ist mit der Mini Card nicht möglich. Ein Wechsel zwischen einzelnen Tanzsparten ist hingegen jeden Monat mit Kenntnis der Tanzschule gestattet. Mit der Anmeldung zur Maxi Card schließt der Kunde die Teilnahme an allen Tanzsparten ab und ist zur unbegrenzten Teilnahmen an allen Kursen pro Woche berechtigt, die seinem Alter und Leistungsniveau entsprechen.

    Die Tanzschule übernimmt bei einer Anmeldung für die Paarkurse keine Garantie für das Vorhandensein eines ständigen Tanzpartners, ist jedoch bemüht, bei einem nicht ausgeglichenen Kurs, einen geeigneten Tanzpartner zu finden. Das Fehlen eines Tanzpartners ist kein außerordentlicher Kündigungsgrund.
     
  7. Kursbeitrag

    Alle Preise richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste, die Gegenstand des Vertrages ist und dem Kunden bei Abschluss des Vertrages ausgehändigt wird. Alle Preise verstehen sich pro Person. Die Kursgebühren werden jeweils mit dem ersten Tag des Kursmonats fällig. Nichtteilnahme, vorzeitiger Abbruch sowie Nichtinanspruchnahme von Unterrichtsstunden entbinden nicht von der Leistung der gesamten Kursbeiträge. Der Kursbeitrag für den ersten Kursmonat wird nach Kursanmeldung am Tag des ersten Kurstermins fällig. Der Kursbeitrag wird mittels SEPA-Lastschrift eingezogen. Mit dem SEPA-Lastschriftmandat wird die Tanzschule ermächtigt den fälligen Kursbetrag von dem Konto des Kunden einzuziehen. Es ist grundsätzlich unbefristet und verfällt nur durch schriftlichen Widerruf. Ist die Abbuchung vom Konto des Kunden nicht möglich, sind die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten und Bankgebühren vom Kunden zu tragen. Befindet sich der Kunde mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so ist die Tanzschule berechtigt, die Anmeldung zur „Tanzschul-Family“ außerordentlich zu kündigen. In diesem Falle ist die Tanzschule berechtigt, Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.

    Eine Änderung/Anpassung der geltenden Preise kann durch die Tanzschule aus folgenden Gründen vorgenommen werden:

    a) Bei Kursen/Veranstaltungen, die der Umsatzsteuerpflicht unterliegen, kann bei Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes die Tanzschule den Preis auf den nunmehr geltenden Umsatzsteuersatz anpassen.

    b) Die Tanzschule kann aus betrieblichen oder inflationsbedingten Gründen den jeweiligen Monatsbeitrag erhöhen (jedoch maximal um 8% pro Kalenderjahr).

    Bei davon abweichenden Preisanpassungen ist der Kunde berechtigt innerhalb einer Frist von vier Wochen, der Preiserhöhung zu widersprechen und den Vertrag zum Ablauf des nachfolgenden Monats zu kündigen. Die Tanzschule behält sich vor, im Falle eines Widerspruchs die Kündigung abzulehnen und den Vertrag zu den alten Konditionen bis zum regulären Vertragsende weiterlaufen zu lassen.
     
  8. Mitgliedsausweis „TS-Family-Card“

    Der Kunde erhält bei Eintritt kostenfrei einen Mitgliedsausweis der Tanzschule. Der Kunde trägt die Verantwortung für die sichere Verwahrung der „TS-Family-Card“. Die „TS-Family-Card“ dient zur statistischen Erfassung der Kursbelegung und zur Identifikation, um sicherzustellen, dass die Karte nur von berechtigten Personen genutzt wird. Zur Identifikation wird am ersten Abend ein Foto vom Kunden gemacht und im System hinterlegt. Auf dem Mitgliedsausweis sind keine personenbezogenen Daten gespeichert. Einen Verlust des Mitgliedsausweises hat der Kunde unverzüglich am Büro der Tanzschule zu melden. Bei Verlust der Karte muss gegen Gebühr von € 10,- eine neue Karte beantragt werden. Ermäßigungen im Zusammenhang von Angeboten der Tanzschule und deren Kooperationspartnern können nur bei Vorweisen des Mitgliedsausweises gewährt werden. Bei Kündigung des Vertrages hat eine Rückgabe der Mitgliedskarte zu erfolgen.
     
  9. Kursangebot und Hausordnung

    Dem Kunden werden bei der Mini Card an mindestens 38 Wochen im Jahr, mindestens 38 Unterrichtseinheiten, jedoch nicht weniger als eine pro Woche und bei der Maxi Card an mindesten 38 Wochen im Jahr, mindestens 76 Unterrichtseinheiten, jedoch nicht weniger als eine pro Woche als Live-Unterricht angeboten. Der Unterricht findet in der Regel in der Tanzschule als Präsenzunterricht statt. Der Kunde kann aber auch fast alle Unterrichtsangebote live und online via Zoom wahrnehmen, sollte er z.B. verreist oder anderweitig nicht in der Lage sein, in die Räume der Tanzschule zu kommen. Von selbigem Angebot kann auch in Ausnahmefällen die Tanzschule Gebrauch machen. Bei z.B. eventuellen Zwangsschließungen durch höhere Gewalt oder per staatlicher Anordnung findet der Unterricht dann ebenfalls online via Zoom statt. Sofern der Kunde dieses Angebot nicht wahrnimmt, hat er keinen Anspruch auf Ausgleich des Ausfalls oder Erstattung des Mitgliedsbeitrags.

    Die Tanzschulleitung ist berechtigt die Anfangs- und Endzeiten und den Tag der in der „Tanzschul-Family“ befindlichen Kurse zu verändern und diese eventuell zu teilen oder sogar aufzulösen. Dies geschieht aber nur in Ausnahmefällen und dann selbstverständlich durch rechtzeitige Mitteilungen im Unterricht und in den Prospekten. Die Gestaltung des Unterrichts, die Auswahl der Unterrichtsräume, als auch die Auswahl der Lehrer steht der Tanzschulleitung in jedem Falle frei.

    Das Unterrichtsprogramm beinhaltet das Welttanzprogramm und ist urheberrechtlich geschützt. Alle Choreographien sind geistiges Eigentum der Tanzschule. Ein Weitergeben an Dritte ist untersagt. Zuwiderhandlungen werden verfolgt und eventueller Schadenersatz geltend gemacht!

    Fotografieren, Video- und Filmaufzeichnungen bzw. Ton- oder Fernsehaufzeichnungen in und vor unserem Hause, sind nur mit schriftlicher Genehmigung der Tanzschulleitung gestattet.

    Bei Veranstaltungen kann die Tanzschule zur Nachberichterstattung oder zur Ankündigung zukünftiger ähnlicher Angebote Fotos oder Filmaufnahmen erstellen, mit deren Anfertigung der Besucher ausdrücklich einverstanden ist. Diese können dann auf der Internetpräsenz oder den Social Media Kanälen der Tanzschule veröffentlicht werden. Sollte der Besucher nicht einverstanden sein, bitten wir um einen Hinweis vor dem Betreten der Veranstaltung am Veranstaltungstag. Dann erfolgt auf der Veranstaltung vor den Aufnahmen ein Hinweis, so dass die betreffenden Personen den Aufnahmebereich rechtzeitig verlassen können.

    Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist im Theken- und Tanzbereich untersagt.

    Zur Sicherheit der Kunden und deren Eigentum ist die gesamte Tanzschule videoüberwacht.
     
  10. Haftung

    Der Aufenthalt und das Tanzen in den Räumen der Tanzschule erfolgen auf eigene Gefahr. Die Tanzschule haftet nur für Schäden, soweit ihr oder ihren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann; bei der Verletzung von Kardinalspflichten haftet sie auch für leichte Fahrlässigkeit.

    Kardinalspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
     
  11. Datenschutz

    Die Tanzschule erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten, die sie unmittelbar von den Kunden oder über die Nutzung ihrer Internetseite und den Social Media Kanälen erhält. Die Tanzschule nutzt diese Informationen über die Kunden, um die Kundenbeziehung mit den Kunden zu gestalten und auch eigene Produkte und Leistungen der Tanzschule anzubieten.
     
  12. Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen

    Die Tanzschule ist berechtigt, die Inhalte einseitig zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies aus rechtlichen Gründen erforderlich ist oder die Änderungen oder Ergänzungen ausschließlich zum Vorteil des Kunden sind. In allen übrigen Fällen ist eine einseitige Änderung oder Ergänzung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nur zulässig, wenn diese für den Kunden unter Berücksichtigung der Interessen der Tanzschule zumutbar ist. Änderungen der Vertragsbedingungen werden den Kunden durch Aushang in den Räumen der Tanzschule, sowie Einstellen auf der Internetpräsenz der Tanzschule unter „www.tanzschule-keller.de“ mitgeteilt und treten einen Monat nach Bekanntgabe in Kraft. Änderungen zu Ungunsten der Kunden können diese innerhalb von 4 Wochen in Schriftform widersprechen. Im Falle eines Widerspruchs ist eine Kündigung innerhalb eines Monats nach Widerspruch möglich. Erfolgt eine Kündigung nicht, so gilt der Widerspruch als zurückgenommen. Im Falle eines unterlassenen Widerspruchs werden die Änderungen oder Ergänzungen wirksam. Auf die Rechtsfolgen eines unterlassenen Widerspruchs wird die Tanzschule den Kunden besonders hinweisen.
     
  13. Nebenabreden

    Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
     
  14. Schlussbestimmung

    Sollte eine oder mehrere Bestimmungen gemäß §§ 307-309 BGB unwirksam sein, so bleiben die übrigen Punkte nach § 306 BGB davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt die gesetzlich zulässige Bestimmung, die dem Gewollten am nächsten kommt. Dies gilt auch im Falle einer unbeabsichtigten Regelungslücke.
     


Fassung vom 01.01.2020
(geändert am 01.03.2022) 


 


 

 

 

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